Mehrwertsteuerpflicht in der Schweiz: Wann eine
Fiskalvertretung notwendig ist
Ausländische Unternehmen, die in der Schweiz geschäftlich
tätig sind, können unter bestimmten Voraussetzungen mehrwertsteuerpflichtig
(MWST) werden – auch dann, wenn sie keinen physischen Sitz in der Schweiz
haben.
In solchen Fällen ist die Bestellung einer
Fiskalvertretung gesetzlich vorgeschrieben.
Wann ist eine Fiskalvertretung erforderlich?
-Lieferung oder Montage von Waren in der Schweiz
-Erbringung von Dienstleistungen (z. B. Software, Beratung)
-Teilnahme an Messen, Veranstaltungen oder Lagerhaltung
-Online-Verkäufe an Kundinnen und Kunden in der Schweiz
-Überschreiten der Umsatzgrenze (in der Regel 100'000 CHF)
Warum ist das wichtig?
Die Fiskalvertretung fungiert als Schnittstelle zwischen
dem Unternehmen und der Schweizer Steuerbehörde. Sie übernimmt:
-Anmeldung zur Mehrwertsteuer und Einholen einer MWST-Nummer
-Einreichung der MWST-Abrechnungen
-Kommunikation mit den Behörden und Vertretung bei Prüfungen
Diese Dienstleistung ist entscheidend, um die gesetzliche
Konformität zu gewährleisten, Sanktionen zu vermeiden und das Vertrauen
im Schweizer Markt zu stärken.
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